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Container mieten
Abfall ist nicht gleich Abfall

So setzen sich die verschiedenen Abfallarten zusammen

Welche Unterschiede bestehen eigentlich zwischen den verschiedenen Bauschutt-Fraktionen? Warum müssen einige unscheinbare Materialien als gefährlicher Abfall entsorgt werden? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, haben wir Ihnen hier die verschiedenen Abfallarten welche bei uns entsorgt werden können detailliert aufgeschlüsselt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:

• Herkömmliche Abfallarten

• Gefährliche Abfallarten


HERKÖMMLICHE ABFALLARTEN

Als herkömmlicher Abfall versteht sich alles, was für gewöhnlich auf Baustellen, im Garten oder beim Sperrmüll anfällt.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, laden Sie bitte nur die aufgelisteten Abfälle. Wenn Sie unsicher sind, was in unsere Container gehört, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

Folgende Fraktionen zählen zu den herkömmlichen Abfällen:

AktenVernichtung nach Datenschutz

AVV 20 01 01

• lose Akten
• Akten inkl. Ordner

100% Diskretion

Gemeinsam stellen wir uns der Verantwortung die der Umgang mit sensiblen Daten erfordert.
Der Letzte der den Inhalt Ihrer Akten kennt sind SIE.

Der von uns bereitgestellte Container wird von Ihnen auf dem direkten Weg zur Vernichtungsanlage transportiert ohne Zwischenlagerung.

Bauschutt - nicht recylingfähig

AVV 17 01 07

Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
• Bims
• Porenbeton
• Gasbeton
• Kies
• Lehm
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien

• Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm

• ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Holz, Papier, Straßenaufbruch, Gips u.a.

Bauschutt - recylingfähig

AVV 17 01 07

Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien

• Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm

• ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Bims, Porenbeton, Gasbeton, Holz, Papier, Straßenaufbruch, Bodenaushub, Gips u.a.

Bauschutt Übergrößen

AVV 17 01 07

• Betonbruch und Gestein > 50x50 cm wie z. B. Grabsteine, Betonbrocken und ähnliche

• ohne Sonderarmierung

Bauschutt mit Bodenaushub

AVV 17 01 07

Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien und

• nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand und Ton)

• erdfeucht zum direkten Einbau geeignet

• ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle

• ohne Beton > 50x50 cm

Bauschutt mit Metall

AVV 17 01 01

• Bauschutt mit Metall / Eisen / Stahl und sonstige Armierungen

Bodenaushub,
Körnung 0-5cm

AVV 17 05 04

• nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand u. Ton)
• erdfeucht zum direkten Einbau geeignet
• ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle

ACHTUNG: Bitte den Bodenaushub frei von Verunreinigungen halten.

Garten- und Parkabfälle bis 14 cm ø

AVV 20 01 01

• überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen
• kompostierfähig
• Sträucher, Äste bis 14 cm Ø

Garten- und Parkabfälle über 14 cm ø

AVV 20 01 01

• überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen
• kompostierfähig
• Sträucher, Äste über 14 cm Ø

gemischte Bau- und Abbruchabfälle

AVV 17 09 04

• Kleinteile (Nägel, Schrauben, u.ä.)
• sanitäre Einrichtungen
• Heizkörper
• Zeitungen
• Keramiken
• Papiertüten
• Bretter
• Balken
• Keile
• Transportkisten
• Spaliere
• Metalle (Abschnitte von Kabeln, Kupfer- und Eisenrohre, Moniereisen, u.ä.)

Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.

gemischte Materialien

AVV 15 01 06

• gemischte Verpackungen
• Folien
• Umreifungsbänder
• Paletten
• Styropor

Keine Beimischungen von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.

Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

gemischte Siedlungsabfälle

AVV 20 03 01

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie z. B.:
• Restmüllabfall
• Pappe/Papier/Kartonagen
• Glas
• Textilien
• sonstige Wertstoffe
• Kunststoffe
• Metalle
• Holz
• Leichtverpackungen

Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.

Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

Gipsabfälle

AVV 17 08 02

• Monofraktion Gipskartonplatten oder andere Gipsbaustoffe

Grasschnitt

AVV 20 01 01

• reiner Grasschnitt ohne Verunreinigungen

Massivholz I, unbehandeltes Palettenholz A1

AVV 15 01 03

• Palettenholz unbehandelt

Ohne schädliche Verunreinigungen!

Massivholz II, Bau unbehandelt A2-A3

AVV 17 02 01

• Baustellensortiment aus Holzwerkstoffen
• Schalhölzer
• Bauspanplatten

Ohne schädliche Verunreinigungen!

Mischholz A1-A3

AVV 17 02 01

• Holzwerkstoffe
• Dielen
• Böden
• Schalungen
• Panelen
• Zierhölzer aus dem Innenausbau (Innentüren & Zargen)
• Holz-Möbel
• beschichtete Hölzer

Ohne schädliche Verunreinigungen!

Papier - Kaufhaus aus Haushalt & Gewerbe

AVV 20 01 01

• gebrauchte Pappe, Karton, Kartonagen

Papier - Mischpapier aus Haushalt & Gewerbe

AVV 20 01 01

sortiertes gemischtes Altpapier:
• Zeitungspapier
• Kataloge
• Büropapier
• Kartonagen

PE-Folie, bunt

AVV 15 01 02

• PE-Schrumpf- und Stretchfolien
• Verpackungsfolie
• möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),

Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.

PE-Folie, transparent

AVV 15 01 02

• PE-Schrumpf- und Stretchfolien
• Verpackungsfolie
• möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),

Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.

Sperrmüll / sperrige Abfälle

AVV 20 03 07

Sperrmüll ist ein sperriger Abfall, der in Haushalten anfällt wie z. B.:
• zerlegte Großmöbel
• Kleinmöbel
• Matratzen
• Teppiche usw.

Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.

Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

Straßenaufbruch, teerfrei

AVV 17 03 02

Annahme nur auf Anfrage

• Monofraktion Strassenaufbruch nicht teerhaltig


Gefährliche ABFALLARTEN

Die hier aufgeführten Abfälle sind sogenannte „gefährliche Abfallarten“. Für diese Abfallarten sind besondere Vorschriften und Sicherheitshinweise, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, unbedingt zu beachten.

Folgenden gefährliche Abfälle können Sie von uns abholen und entsorgen lassen:

Holz mit schädlichen Verunreinigungen A4

AVV 17 02 04*

• alle Hölzer aus dem Außenbereich
• Fensterholz
• Außentüren
• alle Hölzer vom Dach
• Bahnschwellen
• Holzfachwerk
• Altholz aus industriellen Anwendungen

BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT

Asbestabfälle, festgebunden

AVV 17 06 05*

• Eternitplatten

Nur luftdichtverpackt in Plattensäcken für ganze Platten oder Big Bags für Plattenbruch.

Beachten Sie die NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT

Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen

AVV 17 06 03*

• Glaswolle
• Mineralwolle

Annahme nur in luftdichtverpackten geschlossenen Säcken.

BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT